(Clyde_C_Barrow @ 12.10.2010, 06:14)

aha - diebstahl (=download) von urheberrechtlich geschützter ware (=software) ist also legal?
nur weil die hemschwelle im internet niedriger ist (weil man muss sich ja nicht dem publikum im geschäft aussetzen) macht es die sache nicht noch legaler.
Soweit ich weiß ist in der Schweiz das reine downloaden, legal. Das Verbreiten strafbar.
In Ö ist beides verboten, es sei denn man ist im Besitz der Originaldateien (CD,DVD etc) und fertigt nur ein Backup an.
"Aber da die Staatsanwaltschaft nur bis zur IP Adresse kommt und nicht weiter solltest du dir keinen Kopf darüber machen."
Ist sowieso nur teilweise richtig. Denn wenn sie die IP haben und der Verdacht auf eine Straftat gegeben ist, rückt der Provider dann mit den Daten raus (auf Richterlichen Beschluss).
Mein Gefühl sagt mir aber, dass die Seeder eher bestraft werden, als jene die "nur" ein bisschen downloaden. Weil wer macht wohl mehr Schaden?