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danielsokolovOnlinestatus
18.03.2012, 18:53
Beitragslink: #1


Beiträge: 1083



Hallo! Eine Freundin von mir erzählt mir, dass sie auf ihrem T-Mobile Handy ein SMS erhalten habe, wonach T-Mobile die AGB ändere, dies aber nur zu Gunsten der Kunden.

Auf der T-Mobile Website habe ich gefunden:

"Aufgrund des Bescheides der Rundfunk und Telekom Regulierungs- GmbH (RTR) vom 28.02.2012 wurde Punkt 7 cool.gif "Schweigen als Zustimmung (Erklärungsfiktion)" aus den AGBs gestrichen. Die aktuellen AGBs enthalten diese Bestimmung daher nicht mehr. Die Regelung des Punktes 7 cool.gif wird generell nicht mehr angewandt."

Ist das die gesamte Änderung oder gibt es sonst noch etwas?
bcp08Onlinestatus
19.03.2012, 15:37
Beitragslink: #2


Beiträge: 6689



Am Rechnungsaufdruck stehen natürlich nur die positiven Änderungen welche jedoch vom Gesetzgeber reguliert wurden und welche die Betreiber sowieso einhalten müssen.
So wie es aussieht nutzt T-Mobile diesen Umstand gleich die gesamten AGB zu ändern, also die Kunden bekommen nicht wirklich mit das sich auch grundsätzliches in den Bedingungen ändern.

zb Indexanpassung, sprich Wertsteigerung...
Also haben nun alle Kunden von T-Mobile und Telering eine Indexanpassung, also auch Tarife welche uralt sind.

Je nach Umstand und Gegebenheit wäre es empfehlbar diese Änderung abzulehnen. Bei Anruf der Hotline bekommt man grausliche Meldungen und leider sind die Mitarbeiter auf das Thema nicht geschult oder bewußt nicht richtig informiert oder tun auf dumm.

Ich habe bis heute noch keine Rückschreiben auf eine Ablehnung erhalten, bin jedoch schon darauf gespannt


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DIE Tarifanalyse..
DIE Vertragsübernahmemöglichkeit..
DIE objektive Lösung..
Oliver_124Onlinestatus
19.03.2012, 19:37
Beitragslink: #3


Beiträge: 231



Hat man ein Sokü-Recht?

evanescoOnlinestatus
19.03.2012, 19:53
Beitragslink: #4


Beiträge: 60



Hab ich ne Chance, meinen Basta Mini damit loszuwerden?


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Telering BASTA MINI abzugeben (entspricht BIG BOB). Bei Interesse bitte melden!
bcp08Onlinestatus
21.03.2012, 20:41
Beitragslink: #5


Beiträge: 6689



Sonderkündigungsrecht in dem Sinne wie es früher mal war gibts nun bei keinen Betreiber mehr. Die haben aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt und mit den vorhergehenden AGB Änderungen die Sache ganz geschickt gelöst, nämlich, Änderungen können nur noch abgelehnt werden. Also du kannst die Änderung ablehnen dann bleibt alles beim alten, aber sonderkündigen geht nicht mehr und im aktuellen Fall auch nicht.... trotz das es Vertragsverschlechterungen gibt.

Aber ABLEHNEN, das sollte nun mal jeder Kunde machen.
Die positiven Veränderungen (Papierrechnunggebührenfrei, 3Monate Einspruchsrecht usw) muss der Betreiber trotz der Ablehnung gewähren... weils eine gesetzliche Vorgabe ist


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DIE Tarifanalyse..
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danielsokolovOnlinestatus
22.03.2012, 05:03
Beitragslink: #6


Beiträge: 1083



Wobei aber diese Methode für illegal erklärt wurde, dass man für alle Kunden, die sich nicht wehren, die AGB ändert, aber jene, die die neuen AGB nicht akzeptieren, trotzdem nicht ziehen lässt sondern weiter bindet. Dieses "Kirschenpicken" hat das Gericht abgelehnt.

Bist Du sicher, dass die neuen AGB auch für Altkunden gelten? Auf der Website der T-Mobile finde ich 3 AGB:

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Telekommunikation gültig ab 21.02.2012
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Telekommunikation
(Anmeldungen und Vertragsverlängerungen abgeschlossen vor 15.04.2011)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Telekommunikationsdienstleistungen
(Anmeldungen und Vertragsverlängerungen abgeschlossen nach 15.04.2011)
bcp08Onlinestatus
27.03.2012, 21:51
Beitragslink: #7


Beiträge: 6689



Was ist alles von der alten AGB (welche von 15.04.2011 bis für kurzen gültig war) verschwunden:

Im Abschnitt I: Der Vertrag
§ 3: Rücktrittsrecht: Wann können Sie vom Vertrag zurücktreten?
(1) Sie haben nur dann ein Rücktrittsrecht,
a. wenn Sie Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind und der Vertrag bei einem
Haustürgeschäft (nach § 3 Konsumentenschutzgesetz) oder einem Fernabsatzgeschäft (nach §
5a Konsumentenschutzgesetz) abgeschlossen wurde und
b. kein Fall von § 5f Konsumentenschutzgesetz (z.B. vereinbarungsgemäßer Ausführungsbeginn der
Dienstleistung innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss, Entsiegelung von Software,
Audio- und Videoaufzeichnungen, Freizeitdienstleistungen) vorliegt.
(2) Bei einem Haustürgeschäft können Sie binnen einer Woche und bei einem Fernabsatzgeschäft innerhalb
von sieben Werktagen ab Vertragsabschluss zurücktreten.
(3) Sie müssen Ihren Rücktritt schriftlich erklären.
(4) Bei einem Rücktritt vom Vertrag gemäß § 3 (1) verrechnen wir Ihnen keine Abschlagszahlungen oder Grundgebühren gemäß § 7 (5) dieser AGB.
(5) Im Falle Ihres Rücktritts vom Vertrag wird dieser gemäß den gesetzlichen Bestimmungen rückabgewickelt.

(4) Außerordentliche Kündigung: Wenn Sie nicht bis zum Inkrafttreten der Änderungen kündigen, dann akzeptieren Sie die neuen AGB und unsere neuen Entgeltbestimmungen; nach dieser Frist erlischt Ihr Kündigungsrecht aus diesem Grund darauf weisen wir Sie in unserer Information nach § 7 (4.2) AGB hin.

Im Abschnitt II: Unsere Leistungen
(2) Wir haften nicht für Datenverluste oder sonstige Schäden bei Datenübertragungen, insbesondere wenn wir auf Ihren Wunsch
a. Telefonbuch-Einträge auf eine neue SIM-Karte übertragen oder kopieren oder
b. Daten die auf der SIM-Karte gespeichert sind, bearbeiten, übertragen oder zwischenspeichern.
Für diese Dienstleistungen können wir ein angemessenes Bearbeitungsentgelt verrechnen. Details dazu entnehmen Sie bitte unseren allgemeinen Entgeltbestimmungen.
(2.1) Dies gilt jedoch nicht in Fällen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
(3) Ihre SIM-Karte ist grundsätzlich so eingestellt, dass Ihre Rufnummer beim angerufenen Teilnehmer
angezeigt wird.

Im Abschnitt III: Ihre Verantwortung
(4.2) Wir können, wie in Absatz 4.1 a., b. und c. vorgehen, wenn Sie nachweislich unsere
Leistungen/Tarifangebote missbräuchlich nutzen. Das gilt auch für Missbrauch im Zusammenhang mit
Angeboten von anderen Mobilfunkbetreibern. Missbrauch im Sinne dieser Bestimmung ist, wenn der
Telekommunikationsanschluss für andere Zwecke, als vertraglich vereinbart, genutzt wird.

Im Abschnitt IV: Zahlungsbedingungen
(3) Sie zahlen einen Pauschalbetrag nach § 71 (4) Telekommunikationsgesetz 2003, wenn wir
a. uns bei Ihren Gebühren zu Ihrem Nachteil verrechnet haben und
b. die tatsächliche Gebühr nicht mehr feststellen können.
(3.1) Die Höhe dieses Betrages ist der Mittelwert
a. der letzten 12 Monatsabrechnungen oder
b. aller Rechnungen – wenn Sie kürzer als 1 Jahr unser Kunde sind.

Die elektronische Rechnung gilt mit Zustellung der SMS, die Sie über die Abrufbarkeit der Rechnung
informiert, als zugestellt.
Die Möglichkeit der Zahlscheinzahlung, nicht mehr in den neuen Bedingungen möglich

Im Abschnitt V: Mobile Rufnummernmitnahme
Sonstiges zur Portierung: Was müssen Sie über die automatische Ansage wissen?
(1) Wenn Sie eine unserer Nummern anrufen die portiert wurde, informieren wir Sie vor Gesprächsaufbau mit einer automatischen Ansage: So wissen Sie immer in welches Netz Sie telefonieren.
(2) Auf Ihren Wunsch können wir diese automatische Ansage ausschalten; die Höhe der Bearbeitungsgebühr finden Sie in den allgemeinen Entgeltbestimmungen.
(2.1) Wenn wir auf Ihren Wunsch diese Ansage ausschalten, dann übernehmen wir keine Haftung für
Mehrkosten die Ihnen durch Anrufe bei portierten Rufnummern entstehen.

Ausserdem im Text verschwunden (unter Schluss- und Übergangsbestimmungen) ein ganz komischer Satz:
Was, wenn wir uns in die Wolle kriegen?






Hingegen ist in der neuen Fassung der AGB hinzugekommen:


Abschnitt 8 in der Schlusserklärung: Wohin wende ich mich mit meinen Fragen?
Einleitung Nachhaltigkeit und verantwortliches Handeln sind wesentliche Ziele unseres Unternehmens. Regelmäßig berichten wir
in einem Nachhaltigkeitsbericht über unsere Leistungen und Erfolge bei der Erreichung unserer Ziele.
Umweltorientiertes Handeln und die Wahrnehmung unserer gesellschaftlichen Verantwortung als
Telekommunikationsunternehmen genießen bei T-Mobile Austria oberste Priorität. Wir haben daher einen eigenen T-Mobile Umwelt- und Nachhaltigkeitsfonds geschaffen, mit dem wir staatliche und private Projekte im Umweltbereich unterstützen. Auf unserer Homepage unter www.t-mobile.at können Sie mehr über unseren T-Mobile Umwelt- und Nachhaltigkeitsfonds, sowie über die von uns geförderten Projekte erfahren. Im Sinne verantwortlichen unternehmerischen Handelns bekennen wir uns in diesem Zusammenhang ausdrücklich zu einer größtmöglichen Transparenz unserer Dienste und Angebote. Bei Interesse an weiterführenden Informationen zu unseren Leistungen und Zielen dürfen wir auf unser umfangreiches Informationsangebot auf unserer Homepage unter www.t-mobile.at verweisen. Dort können Sie auch unseren Nachhaltigkeitsbericht 2011 herunterladen.

Im Abschnitt I: Der Vertrag

2.11. vertragsrelevante Mitteilungen:
a) Vertragsrelevante Mitteilungen oder Erklärungen übermitteln wir Ihnen grundsätzlich schriftlich an die uns von Ihnen zuletzt bekannt gegebene Adresse.
b ) Haben Sie uns eine e- mail Adresse ausdrücklich zu dem Zweck bekannt gegeben, damit wir Ihnen an diese e-mail Adresse vertragsrelevante Erklärungen einschließlich empfangsbedürftiger Willenserklärungen zustellen, so gelten unsere Erklärungen mit elektronischer Übermittlung an diese e-mail Adresse als zugestellt. Ihr Recht, jederzeit einen Einzelgesprächsnachweis und Ihre Rechnung kostenlos in Papierform zu erhalten (§ 100 Abs 1 TKG 2003) wird davon nicht berührt.


5. Aufnahme in das öffentliche Teilnehmerverzeichnis:
Sie können sich bei Abschluss Ihres Vertrages entscheiden, ob Sie mit folgenden Daten in das öffentliche Teilnehmerverzeichnis aufgenommen werden möchten:
a) Familienname
b ) Vorname
c) akademischer Grad
d) Adresse
e) Teilnehmernummer
f) wahlweise Ihre Berufsbezeichnung
Die Eintragung in das öffentliche Telefonverzeichnis ist für Sie kostenlos.
Teilen Sie uns bei Ihrer Anmeldung nicht ausdrücklich Ihren Wunsch auf Aufnahme in das elektronische Teilnehmerverzeichnis mit, dann gehen wir davon aus, dass Sie keine Eintragung wünschen


7.1 Ordentliche Kündigung ……Wenn wir Ihren Tarif bzw. Dienst nicht mehr anbieten, werden wir Ihnen das 3 Monate im Voraus in geeigneter Art und Weise mitteilen. Sollten Sie sich für keinen alternativen Tarif bzw. Dienst entscheiden können, so gilt Ihr Vertrag mit dem Zeitpunkt der Einstellung Ihres Tarifes bzw. Dienstes als beendet. Antworten auf oft gestellte Fragen zur Kündigung finden Sie auch unter FAQ auf www.t-mobile.at bzw. www.telering.at.
7.1.1 Wenn wir einen Vertrag mit Mindestvertragsdauer (Kündigungsverzicht) abgeschlossen haben, dann kann der Vertrag frühestens zum Zeitpunkt des Ablaufes der Mindestvertragsdauer rechtswirksam gekündigt werden.

7.4 Außerordentliche Kündigung: …. Sonstige wichtige Gründe vorliegen, die eine Aufrechterhaltung Ihres Vertrags unzumutbar machen.

7.8.3 Wenn Sie den vorgeschlagenen Änderungen fristgerecht schriftlich widersprechen, so treten die
vorgeschlagenen Änderungen für Sie nicht in Kraft und Ihr bestehender Vertrag läuft unverändert weiter.


Im Abschnitt II: Unsere Leistungen

Bestimmte Qualitätsparameter können wir Ihnen nicht zusichern. Im Rahmen der technischen Möglichkeiten sichern wir Ihnen aber zu, dass wir alle Anstrengungen unternehmen, um bestmögliche Erreichbarkeit und Empfangsqualität zur Verfügung zu stellen. Hat die Regulierungsbehörde auf Grundlage von § 17 TKG (2003) Parameter für die Dienstequalität festgelegt, so werden wir unsere Dienste selbstverständlich mindestens in der vorgegebenen Qualität erbringen.
8.3 Notrufdienste:
Verbindungen zu Notrufdiensten, einschließlich der europäischen Notrufnummer 112, sind kostenlos. Notrufe können daher auch ohne ausreichendes Prepay Guthaben abgesetzt werden. Setzen Sie einen Notruf ab, so können die Notruforganisationen feststellen, von welchem Standort aus Sie den Notruf abgesetzt haben und welche Rufnummer Sie nutzen.
9. Was ist zu tun, wenn Ihre Karte fehlerhaft ist oder gestohlen wird? Was liegt in Ihrer Verantwortung? Was müssen Sie zur Rufnummernanzeige wissen?

14.1. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um auf Sicherheits- oder
Integritätsverletzungen sowie auf Bedrohungen und Schwachstellen reagieren zu können.
Beispiele für solche Maßnahmen sind:
a) Wir überprüfen unsere technischen Geräte regelmäßig auf mögliche Sicherheitsschwachstellen.
Wir lassen regelmäßig unsere technischen Geräte von Dritten überprüfen und überprüfen unsere technischen Geräte auch regelmäßig selbst, um mögliche Bedrohungen oder Schwachstellen frühzeitig zu erkennen und beheben zu können.
b ) Wir informieren uns laufend über veröffentlichte Sicherheitsschwachstellen.
Wir lassen Meldungen über Sicherheitsschwachstellen von Dritten sammeln und sammeln solche Meldungen auch selbst. Diese Meldungen verwenden wir, um mögliche Sicherheitsprobleme rasch und frühzeitig zu beheben.
c) Wir überwachen laufend unsere technischen Geräte.
Wir beobachten unsere Systeme rund um die Uhr, an 365 bzw. 366 Tagen im Jahr, und können so auf
akute Sicherheits- oder Integritätsverletzungen jederzeit rasch reagieren.
d) Wir informieren Sie über Verletzung der Sicherheit oder Integrität Ihrer Daten.
Wenn wir die Verletzung der Sicherheit oder Integrität Ihrer Daten feststellen, werden wir Sie persönlich, telefonisch, brieflich, per SMS, per E-Mail, per Fax, über Medien oder über sonstige Wege informieren. Außerdem haben wir uns freiwillig dem Privacy Code of Conduct der Deutschen Telekom Gruppe unterworfen. Details dazu können Sie auf unserer Homepage unter www.t-mobile.at/footer/Datenschutz.php.6132.php nachlesen. Dort finden Sie auch allgemeine Informationen über weitere Maßnahmen mit denen wir Bedrohungen und Schwachstellen feststellen und auf diese reagieren können. Weitere Informationen über dieses Thema bieten wir Ihnen auch gerne auf unserer Serviceline.

15.3 Wir können nicht garantieren, dass Sie Voice over IP und Instant Messenger Produkte von Dritten nutzen können. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf Punkt 8.2. dieser AGB.
15.4 National Roaming (NR): Wir arbeiten ständig daran, die Qualität Ihrer Voice- und Datenverbindungen weiter zu verbessern und die Mobilfunkversorgung weiter zu verdichten. Dies können wir auch tun, indem wir in jenen Gebieten, in denen unsere Netze (2G und 3G) keine optimale Mobilfunkversorgung gewährleisten, Ihnen die Möglichkeit geben die Mobilfunknetze Dritter mitzunutzen (National Roaming NR). Sie haben dann den Vorteil
einer insgesamt noch verbesserten Mobilfunkversorgung.
Mobilfunknetze Dritter können aber technische Unterschiede zu unseren eigenen Mobilfunknetzen aufweisen. Dies kann dazu führen, dass einzelne gewohnte technische Services und Features (z.B. VPN Funktionen, Netzansagen etc.) im NR- Fall nicht unterstützt werden. Haben wir mit Ihnen besondere technische Services oder Features vereinbart (z.B. VPN etc.), so können wir deren
Funktion nur innerhalb unseres eigenen Netzes gewährleisten, nicht aber im NR – Fall. Über nähere Details zu National Roaming informieren wir Sie gerne unter www.t-mobile.at
15.5 Zum Zwecke der Qualitätssicherung unserer Sprach- und Datendienste sowie zur Netzwerkplanung führen wir in unserem eigenen Netz regelmäßig Messungen des Datenverkehrs durch. Die dabei gewonnenen Informationen über den Status und die Auslastung von Netzelementen sowie deren Verbindungen nutzen wir zur Kapazitätsplanung, zur Erhöhung der Ausfallssicherheit sowie zur Erhöhung der Stabilität und Qualität unseres Netzes und der darauf basierenden Dienste.
Wir verwenden sowohl aktive (mobil & stationär) als auch passive Monitoringsysteme, die im wesentlichen die zur Analyse erforderlichen Qualitätsparameter des Signalisierungs- und Datenverkehrs bereitstellen. Bei passiven Messverfahren werden von den Systemen selbst zur Verfügung gestellte Werte zur Analyse verwendet. Bei aktiven Messverfahren wird das Kundenverhalten durch ein Messgerät oder ein automatisiertes Endgerät (Mobiltelefon, Datenstick) stationär oder mobil im Netz simuliert.
Die dabei aus den Systemen gewonnen Werte zeigen:
- die Rate der Verbindungen die nicht durch den Kunden beendet werden (Gesprächsabbruchrate)
- die Rate der erfolgreich aufgebauten Verbindungen (Erfolgsrate)
- die Datendurchsatzrate (maximal erzielbare Bandbreiten)
- die Paketumlaufzeit (Dauer des Weges der Daten vom Kunden durch das Netz und wieder zum Kunden zurück) - Alarmierung bzw. Systemdiagosen (Ausfall einzelner Systemeinheiten, Brandalarme, Einbruchsalarme) Die Verfahren selbst haben keine Auswirkung auf die Qualität der Dienste, stellen jedoch die Basis für Fehlererkennung und Optimierungs- Arbeiten bis zum kompletten Tausch von fehlerhaften Systemen dar. Es werden dabei keine inhaltlichen Daten ausgewertet.
Die Überwachung unsere Systeme erfolgt rund um die Uhr und an jedem Tag des Jahres.
Details über unsere Qualitätssicherungsmaßnahmen erfahren Sie auch unter www.t-mobile.at/netzqualitaet. Verbesserungen der Netz- oder Dienstperformance teilen wir Ihnen gerne auf direkte Anfrage an unser Kundenservice mit, allgemeine Informationen zur Qualität unserer Dienstleistungen finden Sie auch auf unserer Homepage und überall, wo es T-Mobile bzw. tele.ring gibt.


Im Abschnitt IV: Zahlungsbedingungen

19.6 Die mit Ihnen vereinbarten fixen monatlichen Entgelte (laut Ihrem gewählten Tarif) sind wertgesichert. Es gilt folgende Wertsicherung als vereinbart:
T-Mobile Austria ist bei Änderungen des Verbraucherpreisindexes (Indexbasis: Jahres-VPI 2010=100) wie von der Statistik Austria veröffentlicht (sollte dieser nicht mehr veröffentlicht werden, so tritt der dann amtlich festgelegte Nachfolgeindex an dessen Stelle) im Falle einer Steigerung berechtigt und im Falle einer Senkung verpflichtet, fixe monatliche Entgelte (nämlich Grundgebühr, Pauschale [Flatrate], Mindestumsatz), in jenem Verhältnis anzupassen, in dem sich der Jahres-VPI für das letzte Kalenderjahr vor der Anpassung gegenüber dem Jahres-VPI für das vorletzte Kalenderjahr vor der Anpassung geändert hat. Dabei bleiben Schwankungen des Jahres-VPI gegenüber der Indexbasis nach oben oder unten unter 1% unberücksichtigt (Schwankungsraum). Sobald hingegen der Schwankungsraum durch eine oder mehrere aufeinanderfolgende Schwankungen des Jahres-VPI über- bzw. unterschritten wird, ist die gesamte Änderung in voller Höhe maßgeblich.
Der hieraus resultierende, außerhalb des Schwankungsraumes liegende Wert bildet die Grundlage für eine zulässige Entgelterhöhung bzw. für die gebotene Entgeltreduktion; gleichzeitig stellt er die neue Indexbasis für zukünftige Anpassungen dar (und damit auch die neue Bezugsgröße für den Schwankungsraum). Eine daraus ableitbare Entgelterhöhung kann jeweils nur mit einem Datum ab 1. April bis 31. Dezember jenes Kalenderjahres erfolgen, welches auf jenes Kalenderjahr folgt, für welches sich die Indexbasis geändert hat; eine daraus abzuleitende Entgeltreduktion muss jeweils mit 1. April jenes Kalenderjahres erfolgen, welches auf jenes Kalenderjahr folgt, für welches sich die Indexbasis geändert hat. Erstmalig kann bzw. muss gegebenenfalls eine solche Anpassung in dem auf das Zustandekommen (bzw. die einvernehmliche Verlängerung) des Vertragsverhältnisses
folgenden Kalenderjahr vorgenommen werden. Soweit sich aufgrund der Bestimmungen dieses Punktes eine Verpflichtung von T-Mobile Austria zur Entgeltreduktion ergäbe, verringert sich diese Verpflichtung in jenem betraglichen Ausmaß, in dem T-Mobile Austria zuvor aufgrund besagter Bestimmungen zu einer Entgelterhöhung berechtigt gewesen wäre, ohne von diesem Recht Gebrauch
gemacht zu haben. Über die Vornahme einer solchen Entgeltanpassung wird der Kunde samt den zu ihr Anlass gebenden Umständen in geeigneter Weise (zum Beispiel durch Rechnungsaufdruck) in der der Entgeltänderung vorangehenden Rechnungsperiode informiert.
20.1 Wenn Sie Einwände gegen eine Rechnung haben, können Sie diese innerhalb von 3 Monaten ab Zugang der Rechnung schriftlich bei uns geltend machen. Wenn innerhalb dieser Frist kein Einspruch erfolgt, gilt die Rechnung als von Ihnen anerkannt. .Nach Ablauf von drei Monaten können Sie allfällige Einwendungen nur noch gerichtlich geltend machen, gemäß Punkt 20.2. B ).
20.1.1 Die in Punkt 20.1. beschriebene Rechtsfolge gilt nur dann, wenn wir Sie über diese Einspruchsfrist und die Rechtsfolge der Anerkennung auf Ihrer Rechnung gesondert informiert haben.
Die besonderen Entgeltbestimmungen für Ihren Tarif können eine abweichende, höchstens aber 3-monatige Abrechnungsperiode festgelegen. Sie können im Rahmen Ihrer Anmeldung wählen, ob wir Ihnen Ihre Rechnung umweltfreundlich und kostenlos per e-mail zusenden sollen oder ob Sie eine Papierrechnung wünschen. Die Übermittlung und Ausstellung einer Papierrechnung erfolgt
ebenfalls kostenlos. Auch während aufrechten Vertragsverhältnisses können Sie zwischen der Zustellung Ihrer Rechnung per e-mail und einer kostenlosen Papierrechnung wählen.

31. Bezahlen per Handy
Bei Nutzung des Dienstes „Bezahlen per Handy“ können wir Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum, Ihre Adresse, Bankdetails(Kontoinhaber, Kontonummer und BLZ), Ihre Rufnummer, und Ihre TMA/tele.ring Kundennummer an den Zahlungsdienstleister übermitteln und der Bankeinzug für „Bezahlen per Handy“ durch den Zahlungsdienstleister bis auf Widerruf durchgeführt werden. Der derzeitige Zahlungsdienstleister ist paybox. Sollte hier eine Änderung erfolgen, werden wir Ihnen diese in geeigneter Form (z.B. SMS) mitteilen. Wenn Sie dieser Änderung nicht innerhalb von 14 Tagen widersprechen, gehen wir von Ihrer Zustimmung aus. Wenn Sie der Änderung des Zahlungsdienstleisters nicht zustimmen, wird der Dienst „Bezahlen per Handy“ für Sie
deaktiviert. In unserer Mitteilung werden wir Sie auch auf die Frist für einen möglichen Widerspruch und auf die genannten Rechtsfolgen hinweisen.



.
.
Einige Teile sind textlich anders aufgebaut jedoch geht es um den selben Inhalt. Vereinzelt wurden einige Begriffe neu benannt, wie zb Partnerkarte(n) auf Zusatzkarte(n).


schreib etwas später eine übersichtliche Zusammenfassung


Der Beitrag wurde bearbeitet von bcp08 am 28.03.2012, 18:01 Uhr.


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DIE Tarifanalyse..
DIE Vertragsübernahmemöglichkeit..
DIE objektive Lösung..
bcp08Onlinestatus
28.03.2012, 17:49
Beitragslink: #8


Beiträge: 6689



komischerweise sind die Veränderungen von den älteren AGB, also T-Mobile und Telering Kunden welche vor dem 15.04.2011 angemeldet oder verlängert hatten geringer als die Veränderungen der vorherigen Fassung.
Es schaut fast so aus als hätte TMA die vorherige Fassung herangezogen um die neuen AGB umzuschreiben.

Alles ist gleich bis auf folgende Zusätze:



AGB vom 21. Februar 2012
im Vergleich für Verträge abgeschlossen vor 15.04.2011




Abschnitt I: Der Vertrag
7. Wie und wann kann unser Vertrag gekündigt werden? Was ist dabei zu beachten?

neu hinzugekommen:
7.8 Unbeschadet der Möglichkeit zur einseitigen Änderung der AGB, der Leistungsbeschreibungen und der Entgeltbestimmungen wie oben in Punkt 7.4. dieser AGB beschrieben (§ 25 Abs 3 TKG 2003) können wir Änderungen mit Ihnen auch einvernehmlich vereinbaren.
7.8.1 Wir senden Ihnen ein Angebot zur einvernehmlichen Vertragsänderung mindestens 1 Monat vor In-Kraft-Treten der geplanten Änderungen an die uns gemäß Punkt 2.11 a ) oder b ) dieser AGB bekannt gegebene Zustelladresse zu. Ein solches Angebot unterbreiten wir Ihnen jedenfalls in schriftlicher Form, z.B. als Rechnungsaufdruck oder als Rechnungsbeilage. Darin finden Sie alle Änderungen der AGB, der Leistungsbeschreibungen oder der Entgeltbestimmungen. Auch wenn wir nur einen Teil eines Punktes ändern, senden wir Ihnen den gesamten neuen Punkt. Zusätzlich finden Sie einen Hinweis auf die Volltext – Version unter www.t-mobile.at/AGB bzw.
www.telering.at/AGB. Sie können die Volltext – Version auch bei unserer Serviceline kostenlos anfordern. Gleichzeitig informieren wir Sie über den Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der geplanten Änderungen.
7.8.2 Unser Angebot zu den neuen bzw. geänderten AGB, Leistungsbeschreibungen und Entgeltbestimmungen gilt als angenommen, wenn Sie nicht bis zum In-Kraft-Treten der geplanten Änderungen schriftlich widersprechen. Wir informieren Sie in unserem Angebot über diese Frist sowie auf die Bedeutung Ihres Verhaltens.
7.8.3 Wenn Sie den vorgeschlagenen Änderungen fristgerecht schriftlich widersprechen, so treten die vorgeschlagenen Änderungen für Sie nicht in Kraft und Ihr bestehender Vertrag läuft unverändert weiter.


Abschnitt IV: Zahlungsbedingungen
19. Was verrechnen wir Ihnen?

neu hinzugekommen:
19.6 Die mit Ihnen vereinbarten fixen monatlichen Entgelte (laut Ihrem gewählten Tarif) sind wertgesichert. Es gilt folgende Wertsicherung als vereinbart:
T-Mobile Austria ist bei Änderungen des Verbraucherpreisindexes (Indexbasis: Jahres-VPI 2010=100) wie von der Statistik Austria veröffentlicht (sollte dieser nicht mehr veröffentlicht werden, so tritt der dann amtlich festgelegte Nachfolgeindex an dessen Stelle) im Falle einer Steigerung berechtigt und im Falle einer Senkung verpflichtet, fixe monatliche Entgelte (nämlich Grundgebühr, Pauschale [Flatrate], Mindestumsatz), in jenem Verhältnis anzupassen, in dem sich der Jahres-VPI für das letzte Kalenderjahr vor der Anpassung gegenüber dem Jahres-VPI für das vorletzte Kalenderjahr vor der Anpassung geändert hat.
Dabei bleiben Schwankungen des Jahres-VPI gegenüber der Indexbasis nach oben oder unten unter 1% unberücksichtigt (Schwankungsraum). Sobald hingegen der Schwankungsraum durch eine oder mehrere aufeinanderfolgende Schwankungen des Jahres-VPI über- bzw. unterschritten wird, ist die gesamte Änderung in voller Höhe maßgeblich. Der hieraus resultierende, außerhalb des Schwankungsraumes liegende Wert bildet die Grundlage für eine zulässige Entgelterhöhung bzw. für die gebotene Entgeltreduktion; gleichzeitig stellt er die neue Indexbasis für zukünftige Anpassungen dar (und damit auch die neue Bezugsgröße für den Schwankungsraum). Eine daraus ableitbare Entgelterhöhung kann jeweils nur mit einem Datum ab 1. April bis 31. Dezember jenes
Kalenderjahres erfolgen, welches auf jenes Kalenderjahr folgt, für welches sich die Indexbasis geändert hat; eine daraus abzuleitende Entgeltreduktion muss jeweils mit 1. April jenes Kalenderjahres erfolgen, welches auf jenes Kalenderjahr folgt, für welches sich die Indexbasis geändert hat. Erstmalig kann bzw. muss gegebenenfalls eine solche Anpassung in dem auf das Zustandekommen (bzw. die einvernehmliche Verlängerung) des Vertragsverhältnisses folgenden Kalenderjahr vorgenommen werden.
Soweit sich aufgrund der Bestimmungen dieses Punktes eine Verpflichtung von T-Mobile Austria zur Entgeltreduktion ergäbe, verringert sich diese Verpflichtung in jenem betraglichen Ausmaß, in dem T-Mobile Austria zuvor aufgrund besagter Bestimmungen zu einer Entgelterhöhung berechtigt gewesen wäre, ohne von diesem Recht Gebrauch gemacht zu haben. Über die Vornahme einer solchen Entgeltanpassung wird der Kunde samt den zu ihr Anlass gebenden Umständen in geeigneter Weise (zum Beispiel durch Rechnungsaufdruck) in der der Entgeltänderung vorangehenden Rechnungsperiode informiert.

23.1 Sie können grundsätzlich unter folgenden Zahlungsarten wählen:
a. eine von uns akzeptierte Kreditkarte,
b. eine Einzugsermächtigung über eine österreichische Bank
c. elektronische Überweisung (Telebanking)
vormals wurde auch per Zahlschein die Zahlungsart akzeptiert

Der Beitrag wurde bearbeitet von bcp08 am 28.03.2012, 17:50 Uhr.


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DIE Tarifanalyse..
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danielsokolovOnlinestatus
29.03.2012, 02:27
Beitragslink: #9


Beiträge: 1083



Mit einigen dieser Bestimmungen werden sie nicht durchkommen.

Aber was hat sich nun für Bestandskunden (!) verändert und was wird sich verändern? Dass neue Kunden neue AGB bekommen ist ja eine andere Geschichte.
bcp08Onlinestatus
29.03.2012, 18:01
Beitragslink: #10


Beiträge: 6689



(danielsokolov @ 29.03.2012, 02:27) *

Mit einigen dieser Bestimmungen werden sie nicht durchkommen.

Aber was hat sich nun für Bestandskunden (!) verändert und was wird sich verändern? Dass neue Kunden neue AGB bekommen ist ja eine andere Geschichte.


ALLE T-Mobile und Telering Kunden erhalten die AGB der Fassung vom 21.02.2012, sofern nicht die Ablehnung schickt.
Kunden mit 1.des Monats als Abrechnungszeitpunkt können nur noch wenige Tage diese Ablehnung dem Betreiber zukommen lassen. Kunden mit 8 bzw 15 des Monats als Abrechnungszeitpunkt haben noch ein bisschen "mehr" Zeit.

Also werden demnächst (fast) alle Kunden eine Wertsteigerung erleben. Einige der Kunden wird in Verträgen eingegriffen und die Tarife geändert... vorallem den Kunden welche noch gute alte Tarife haben (zb Retentionstarife) und die noch zusätzlich zu viel telefonieren, also den Tarif auch nutzen.
Wie T-Mobile sich tut mit dem Verlust der Möglichkeit von Zahlscheinzahlung das werden wir in Zukunft noch erleben... vorallem einigen Kunden wird das schwer fallen. Geh aber davon aus das es gleich wie bei DREI sein wird, wo hierbei ja auch keine Zahlscheine zugesendet werden und der 3Kunde sich selber um die Einzahlung kümmern muss

Die Änderungen wie 3 Monate Reklamationsfrist, kein Entgeld für Papierrechnung usw müssen trotz der Ablehnung gegeben sein weil dies eine gesetzliche Vorgabe ist und diese auch ausschließlich begünstigt sind


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Heidl1Onlinestatus
01.04.2012, 15:15
Beitragslink: #11


Beiträge: 11614



Wie siehst jetzt mit SOKÜ aus? Das sind Schlechterstellungen am Kunden. Und einfach auf die Änderungen verzichten, wenn der Kunde schreit, ist nicht zulässig.


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3 Friendscodes sind auf meiner Nickpage erhältlich
bcp08Onlinestatus
01.04.2012, 16:16
Beitragslink: #12


Beiträge: 6689



(Heidl1 @ 01.04.2012, 15:15) *

Wie siehst jetzt mit SOKÜ aus? Das sind Schlechterstellungen am Kunden. Und einfach auf die Änderungen verzichten, wenn der Kunde schreit, ist nicht zulässig.



Es gibt quasi kein Sonderkündigungsrecht mehr in Österreich, da in den vorhergangen AGB Änderungen wir bereits akzeptiert haben das es nur noch ein Recht auf ablehnung gibt. Leider ist der Ablehnungszeitraum von 1 Monat sehr kurz, vormals bleib uns Kunden mehr Zeit auf Veränderungen zu reagieren.


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HarddeathOnlinestatus
04.04.2012, 15:00
Beitragslink: #13


Beiträge: 216



Eventuell interessant?

Programmierter Ärger um AGB-Änderung bei T-Mobile/Telering
4.04.12

Mit den jüngsten AGB-Änderungen werden VerbraucherInnen auch überraschende Änderungen untergejubelt.


Kunden von T-Mobile und Telering erhielten mit ihrer Märzrechnung ein Begleitschreiben, in dem sie darüber informiert wurden, dass durch eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) per 21.2. 2012 die Verbraucherrechte gestärkt wurden.

Dies nahm der T-Mobile Konzern zum Anlass seine AGBs über die gesetzlichen Vorgaben hinaus zu ändern und Bestimmungen einzufügen, die unseres Erachtens nicht ausschließlich begünstigend sind.

Unterschieden werden muss zwischen Verträgen, die vor dem 15.4.2011 abgeschlossen und seither keine Vertragsverlängerung durchführt wurde und jenen die nach dem 15.4. 2011 neu abgeschlossen bzw. seit 15.4.2011 ein Tarifwechsel durchgeführt wurde.

Verträge vor 15.4. 2011:

T-mobile erklärt, dass es sich hierbei "...um ausschließlich begünstigende Regelungen..." handelt und daher das gesetzlich vorgeschriebene, außerordentliche Kündigungsrecht den Kunden nicht zusteht.

Da im Zuge der AGB-Änderung eine sog. Wertsicherungsklausel eingebaut wurde und damit gegebenenfalls eine Tariferhöhung stattfinden kann und wird, kann von einer ausschließlichen Begünstigung unseres Erachtens nicht die Rede sein.

Außerdem wurde festgelegt, dass Kunden Ihre Rechnungen nun nicht mehr per Zahlschein begleichen können, was sicherlich ebenfalls keine Begünstigung darstellt.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht ist daher unserer Meinung nach gegeben. Wir werden daher eine Klage prüfen.

Verträge nach 15.4.2011:

Bei diesen Verträgen haben die Kunden ein sog. Widerspruchsrecht, d.h. sie müssen die neuen Änderungen nicht akzeptieren und haben die Möglichkeit binnen einem Monat ab Rechnungsdatum zu widersprechen, ansonsten die Vertragsänderung als angenommen gilt.

Wir raten den Konsumenten von diesem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen.


QUELLE: verbraucherrecht.at (link geht nicht zum einfügen, da eckige klammern vorkommen

Der Beitrag wurde bearbeitet von Harddeath am 04.04.2012, 15:06 Uhr.
Heidl1Onlinestatus
05.04.2012, 09:09
Beitragslink: #14


Beiträge: 11614



Hallo!

Soll man jetzt ein Fax schicken, dass man die neuen AGB nicht annimmt, und daher auf ein SoKÜ behart?

Das ist ja auch etwas gefährlich, weil die vielelicht einfach wie A1 hergehen, und eine vorzeitige Kündigung draus machen


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roobbiekOnlinestatus
06.04.2012, 15:30
Beitragslink: #15


Beiträge: 4



Alle die über T-Mobile eine Online Rechnung erhalten haben können schriftlich einen Rechnungseinspruch machen z.B. wie folgend:

Sehr geehrter Herr Robert Chv,
hiermit beeinspruche ich die Rechnung mit der Rechnungsnummer xyxyxy.
Da kein Datum in der Rechnung angeführt ist, kann nicht nachvollzogen werden wann die Rechnung eingelangt ist. Auch das nicht die gesamte Rechnung als pdf-file online abrufbar ist, sondern nur der EGN ist für mich als Kunde nicht akzeptabel.
Ich ersuche Sie um Stellungnahme
mit freundlichen Grüßen.

max mustermann


Da das Datum fehlt, kann das den Kunden einen Widerspruch
erschweren. Da nach einen längeren Zeitraum, nicht mehr nachvollzogen werden kann, wann die Rechnung eingelangt ist. So könnte die 3 Monatsfrist nach den neuen AGB umgangen werden.

ES WIRD DRINGEND EMPFOHLEN AUF PAPIERECHNUNG UMZUSTELLEN!!!

Auf alle Fälle wird auch empfohlen den neuen AGB´s ab 21. Februar 2012 schriftlich zu widersprechen!!!

Bitte verbreitet diese INFO im Netz!

Der Beitrag wurde bearbeitet von roobbiek am 07.04.2012, 19:33 Uhr.
ChristianWienOnlinestatus
06.04.2012, 16:05
Beitragslink: #16


Beiträge: 217



@roobbiek


Alle die über T-Mobile eine Online Rechnung erhalten ...
...
Da kein Datum in der Rechnung angeführt ist, kann nicht nachvollzogen werden wann die Rechnung eingelangt ist. Auch das nicht die gesamte Rechnung als pdf-file abrufbar ist, sondern nur der EGN ist für mich als Kunde nicht akzeptabel.


Wie kann es sein, daß bei dir kein Rechnungsdatum angeführt sein soll bzw. du nur den EGN herunterladen/öffnen kannst?
Bei der üblichen Onlinerechnung bekommst du - wenn du deine Mailadresse + Handynummer in der Web-Selbstverwaltung einträgst - automatisch deine Rechnung samt EGN per Mail zugeschickt und eine SMS-Info über die neue Rechnung.
Zusätzlich hast du in deiner Web-Selbstverwaltung die Möglichkeit, die letzten 6 Rechnungen jeweils als PDF und den EGN im Excel-Format zu öffnen bzw. herunterzuladen.
Außerdem wird dir jede Rechnung auch (für die letzten 6 Monate) als signiertes PDF zur Verfügung gestellt, welches du allerdings nur ein einziges Mal öffnen/herunterladen kannst, da dieses als rechtsverbindliche "Originalrechnung" gilt.
In den PDF-Rechnungen ist immer auch ein Rechnungsdatum enthalten.

Hast du schon in deiner Web-Selbstverwaltung ("Mein T-Mobile") unter dem Menüpunkt "Rechnung - Rechnungsübersicht" nachgesehen?
roobbiekOnlinestatus
07.04.2012, 17:21
Beitragslink: #17


Beiträge: 4



Es ist schon interessant, dass wenn man öffentlich in foren ein problem meldet, dann sofort jemand von t-mobile "zur hilfe kommt".
Würde man dies auf den offiziellen weg über das t-mobile kontaktformular versuchen, erhält man vorab ein ticket, eine antwort kommt (wenn überhaupt) frühestens in 2 wochen. Aber gut zu wissen! tongue.gif

Interessant finde ich auch, das du lieber Christian sofort bescheid weißt das ich ein T-mobile kunde bin! Hab ich in meinem post nirgends vermeldet. Ich könnte ja auch ein freund eines freundes, ...usw. sein? Da muss ich annehmen, dass ihr meine ip schon ausgespäht habt? Nur soviel zum toll angepriesenen verbesserten Datenschutz der ach so tollen neuen AGB´s, natürlich wertgesichert! laugh.gif

Zitat Christian: "Außerdem wird dir jede Rechnung auch (für die letzten 6 Monate) als signiertes PDF zur Verfügung gestellt, welches du allerdings nur ein einziges Mal öffnen/herunterladen kannst, da dieses als rechtsverbindliche "Originalrechnung" gilt.
In den PDF-Rechnungen ist immer auch ein Rechnungsdatum enthalten." Zitat Ende

=> dem ist nicht so, sollte jeder ausprobieren. In keiner der online Rechnungen der letzten 6 monate ist die gesamte rechnung als PDF mit datum zur Verfügung gestellt. Klicke ich auf Übersicht oder Details, kommt nichts, nur bei Einzelgesprächsnachweis hab ich eine Auswahl für Download als PDF, bzw. CSV.

Zur Sicherheit auf papierrechnung umstellen (kostenlos)

Dass man eine rechnung nur ein einziges Mal öffnen/herunterladen kann, finde ich sehr originell. Dh. wenn man später die Rechnung (z.B für einen Rechnungseinspruch) braucht und man hat sie nicht sorgfältig abgespeichert, hat man pech gehabt.
Schöne neue T-mobile Welt! huh.gif

Der Beitrag wurde bearbeitet von roobbiek am 07.04.2012, 19:20 Uhr.
ChristianWienOnlinestatus
07.04.2012, 22:30
Beitragslink: #18


Beiträge: 217



@roobbiek


Es ist schon interessant, dass wenn man öffentlich in foren ein problem meldet, dann sofort jemand von t-mobile "zur hilfe kommt".


Wenn du glaubst, daß ich bei/für T-Mobile arbeite, dann muß ich dich leider enttäuschen.



Interessant finde ich auch, das du lieber Christian sofort bescheid weißt das ich ein T-mobile kunde bin! Hab ich in meinem post nirgends vermeldet


Da hast du aber ein sehr schwaches Kurzzeitgedächtnis oder hast dein Posting vor dem Absenden nicht richtig gelesen. biggrin.gif
Aber ich helfe dir gern auf die Sprünge:
Deine Einleitung im Ursprungsposting lautete:


Alle die über T-Mobile eine Online Rechnung erhalten haben


Damit sollte es wohl nicht allzu schwer erkennbar sein, daß es um T-Mobile geht und du offenbar T-Mobile Kunde bist. tongue.gif



Da muss ich annehmen, dass ihr meine ip schon ausgespäht habt?


Das sieht nach ersten Anzeichen von Paranoia aus. rolleyes.gif



=> dem ist nicht so, sollte jeder ausprobieren. In keiner der online Rechnungen der letzten 6 monate ist die gesamte rechnung als PDF mit datum zur Verfügung gestellt. Klicke ich auf Übersicht oder Details, kommt nichts, nur bei Einzelgesprächsnachweis hab ich eine Auswahl für Download als PDF, bzw. CSV.


Hast du es schon mit einem anderen Browser probiert?
Wenn es bei dir trotzdem (und länger) nicht funktioniert, hätte ich das Problem an deiner Stelle gemeldet.



Dass man eine rechnung nur ein einziges Mal öffnen/herunterladen kann, finde ich sehr originell.


Du hättest den ganzen Absatz lesen sollen:
Es müßte bei dir jede Online-Rechnung in 2 Versionen geben:
Einmal als signiertes PDF, das die "Originalrechnung" darstellt und welche du nur ein einziges Mal öffnen bzw. herunterladen kannst.
Und dann gibt es noch die Rechnung als "normales" PDF (welche den Zusatztext "Kopie" enthält), welche du in den 6 Monaten ab Rechnungserstellung beliebig oft öffnen bzw. herunterladen kannst.



Dh. wenn man später die Rechnung (z.B für einen Rechnungseinspruch) braucht und man hat sie nicht sorgfältig abgespeichert, hat man pech gehabt.


Gleiches gilt aber auch, wenn du deine Papierrechnung verlegt oder irrtümlich entsorgt hast. biggrin.gif
roobbiekOnlinestatus
09.04.2012, 14:33
Beitragslink: #19


Beiträge: 4



Lieber Christian,

das mit dem kurzzeitgedächtniss kann man auch dir vorwerfen, denn wie ich im letzten post, geschrieben hab, könnte ich ja auch ein freund eines freundes sein.
Dafür das du nicht für t-mobile arbeitest, verteidigst du dieses unternehmen aber sehr vehement. Das sieht man auch in anderen threats. Außerdem bist du ja verdammt gut informiert, was dieses öminöse signierte PDF, das die "Originalrechnung" darstellt betrifft.

Das sieht nach ersten Anzeichen von Paranoia aus.


In zeiten von ACTA, SOPA, PIPA, CISPA, IPRED und vorratsdatenspeicherung, wohl kein unberechtigtes phänomen.

Hast du es schon mit einem anderen Browser probiert?
Wenn es bei dir trotzdem (und länger) nicht funktioniert, hätte ich das Problem an deiner Stelle gemeldet.


Da alles andere wie gewöhnlich funktioniert, wirds das nicht sein. Außerdem nur weil tma eine windige online-rechnung ausprobiert sehe ich nicht ein warum ich jetzt meine surf-gewohnheiten ändern soll. Es ist deren aufgabe eine rechnungslegung zu offerieren die sicher und für möglichst alle kunden funktioniert, unabhängig von deren plattform.
Da hat sich pdf als die beste lösung erwiesen.


Gleiches gilt aber auch, wenn du deine Papierrechnung verlegt oder irrtümlich entsorgt hast.


Warum sollte ich dann die elektronische Form wählen, wenn sie die selben nachteile bietet?

Wie fair t-mobile mit seinen Kunden umgeht kann man auch in diesen threat nachlesen und auch hier bist du stets pro t-mobile, da muss man sich schon sehr wundern?!

http://www.sms.at/community/talkbox/index....p;#entry2611189

Abschließend (und damit ist das thema für mich beendet) kann ich nur sagen. Ich war fast 20 jahre bei one/orange zufriedener kunde, hab mich leider dazu hinreißen lassen zu tma zu wechseln. Soviele probleme die ich in weniger als 2 jahren bei t-mobile habe, hatte ich in fast 20 jahren nicht bei one/orange.
Aber zum Glück bin ich in ein paar monaten aus der Vertragsbindung und dann heißts: t-mobile auf nimmer wiedersehen! tongue.gif


Der Beitrag wurde bearbeitet von roobbiek am 09.04.2012, 14:59 Uhr.
ChristianWienOnlinestatus
09.04.2012, 22:27
Beitragslink: #20


Beiträge: 217



@roobiek


Dafür das du nicht für t-mobile arbeitest, verteidigst du dieses unternehmen aber sehr vehement. Das sieht man auch in anderen threats.


Ich brauche niemanden zu verteidigen, sondern nehme einfach zu aufgeworfenen Fragen möglichst konstruktiv Stellung.
Außerdem scheinst du alles als Verteidigung zu interpretieren, was nicht gerade als direkte, negative Kritik oder Bestätigung derselben daherkommt.
Kritisieren kann man viel, nur sollte es dann eben auf belastbaren Tatsachen beruhen und der Wahrheit entsprechen.


Außerdem bist du ja verdammt gut informiert, was dieses öminöse signierte PDF, das die "Originalrechnung" darstellt betrifft.


Als interessierter IT-Techniker und ebenfalls T-Mobile Kunde ist dies wohl keine allzu große Besonderheit.



Da alles andere wie gewöhnlich funktioniert, wirds das nicht sein.


Das ist eine grandiose Aussage, die wohl keines weiteren Kommentars bedarf.


Außerdem nur weil tma eine windige online-rechnung ausprobiert sehe ich nicht ein warum ich jetzt meine surf-gewohnheiten ändern soll.


Du sollst gar nichts ändern, nur sollte einem der gesunde Hausverstand sagen, daß man - bevor man jemandem anderen die Schuld an einer Nicht- bzw. Fehlfunktion gibt - zunächst überprüft, ob der Fehler nicht doch bei sich selber liegt.
Gerade bei der heute inflationären Update- und Patchpolitik der diversen Browser- und Pluginautoren und den jeweiligen persönlichen Updatezyklen der User ist es nicht so selten, daß mitunter immer wieder mal obskure Fehler auftreten können.
Erst wenn das Problem mit 2 unterschiedlichen Browser-Versionen und vielleicht auch auf einem anderen Rechner gleichermaßen auftritt, dann erhärtet sich der Verdacht auf ein grundsätzliches Problem beim Diensteanbieter/Webseitenersteller.
Wenn es sich dann tatsächlich um ein solches Problem beim Diensteanbieter/Webseitenersteller handelt, dann wirst wohl du nicht der einzige Betroffene sein, sodaß in Foren etc. rasch entsprechende Berichte vorhanden sein werden.
Falls es aber doch nur wenige Betroffene gibt, dann hilft es sicher nicht, einfach auf die Nicht- oder Fehlfunktion zu schimpfen, dieses Problem aber nicht dem Betreiber zu melden.



Da hat sich pdf als die beste lösung erwiesen.


Deswegen bekommst du auch die Onlinerechnung als PDF. rolleyes.gif



Warum sollte ich dann die elektronische Form wählen, wenn sie die selben nachteile bietet?


Wählen ist dabei ein etwas zwiespältiger Ausdruck.
Man muß prinzipiell unterscheiden, wie der jeweilige Vertrag abgeschlossen worden ist:
Wenn es vor Vertragsabschluß klar und eindeutig war, daß dieser auf Basis einer Online-Rechnung abgeschlossen wird, dann ist prinzipiell nichts dagegen einzuwenden.
Dann ist dies für den Kunden nicht überraschend und hat er dadurch auch eine Gegenleistung in Form einer günstigen Grundgebühr.

Was zu kritisieren und nicht korrekt gelaufen ist jedoch, daß Bestandskunden zum Teil ungefragt auf Onlinerechnung umgestellt worden sind, wenn sie dem nicht widersprochen haben bzw. letztendlich mit der Einführung einer Zusatzgebühr für die Papierrechnung dazu genötigt worden sind.
Das Ganze hätte genau andersrum erfolgen müssen, nämlich, daß man Bestandskunden, welche für die Papierrechnung optieren, eben einen Bonus (z.B. in Höhe der entfallenden Portokosten) gibt.



Ich war fast 20 jahre bei one/orange zufriedener kunde, hab mich leider dazu hinreißen lassen zu tma zu wechseln.


Diese Aussage ist eigentlich ein Widerspruch in sich.
Wenn ich wirklich bei/mit einem Betreiber zufrieden bin, dann habe ich wohl kaum einen sinnvollen Grund für einen Wechsel - außer vielleicht, man übersiedelt an einen neuen Ort, wo partout der bisherige Betreiber keinen oder nur einen unzureichenden Netzausbau hat.
Nur ist es leider - woran aber die Mobilfunkbetreiber durch ihre Preisdumping-Politik selbst schuld sind - inzwischen üblich geworden, daß die Kunden am liebsten alles gratis haben wollen und am liebsten für das bewußte, regelmäßige 99,999%-ige Ausnutzen ihrer Freieinheiten am liebsten noch etwas zurückbekommen würden und daher wegen einer (angeblichen) Ersparnis von vielleicht € 1,50 von einem Betreiber zum nächsten ziehen.


in weniger als 2 jahren bei t-mobile habe, hatte ich in fast 20 jahren nicht bei one/orange.


Ich weiß zwar nicht, was bei dir in 2 Jahren so viel schiefgegangen ist.
Möglicherweise hast du dir ganz einfach einen falschen/unpassenden Tarif ausgesucht.
Minimale Ersparnisse von wenigen Euros in der berühmt-berüchtigten "Geiz ist geil" Manier bei Grundgebühr/Datenpaketen etc. gehen eben gern nach hinten los, wenn dann Überschreitungen sündteure 3-4 stellige Mehrkosten verursachen.
Ich hatte in meinen über 10 Jahren als T-Mobile Kunde bisher keine Probleme, aber ich habe auch immer meinen Tarif entsprechend meiner Nutzungsabsicht gewählt und dabei potentielle, sündteure Überschreitungskosten vermieden.



Wie fair t-mobile mit seinen Kunden umgeht kann man auch in diesen threat nachlesen und auch hier bist du stets pro t-mobile, da muss man sich schon sehr wundern?!


Da hast du meine Aussagen wohl nicht richtig oder genau genug gelesen.
Das Problem ist leider, daß Kunden - falls überhaupt - sehr oft nur sehr kurzfristig denken und dabei häufig nicht mehr der tatsächliche Bedarf und die übliche Nutzung im Vordergrund stehen, sondern daß Kunden mitunter obskure Ansichten haben und zweifelhafte Nutzungsgewohnheiten zeigen und dann überrascht sind, wenn der Betreiber eben daraus die Konsequenzen zieht - noch dazu, wo auf Grund der klarerweise gegebenen technischen Auswertungsmöglichkeiten Mißbrauch leicht nachvollziehbar ist, was viele Kunden ebenfalls nicht wahrhaben wollen.
Das Ganze ist - wie überall im Leben - ein Geben und Nehmen.
Wir haben nun mal Vertragsfreiheit und somit braucht kein Unternehmen dauerhaft und womöglich auch noch vorsätzlich und massiv defizitäre Kunden zu behalten.
Umgekehrt ist es auch das eindeutige Recht der Kunden, sich ihren Vertragspartner auswählen und zu günstigeren Anbietern wechseln zu können.
Somit sollte einem auch der gesunde Hausverstand (der leider beim Billa auch schon aus ist tongue.gif ) sagen, daß gute, preiswerte Tarife sich nur dauerhaft halten lassen, wenn diese gesamtheitlich einigermaßen kostendeckend sind und andernfalls eben dauerhaft und regelmäßig extrem unrentable Kunden gekündigt werden und solche Tarife eben aufgelassen und durch andere, für die Kunden schlechtere, abgelöst werden.

Diese Aussage ist aber nicht - wie du meinst - eine Verteidigung des Betreibers, sondern eine Basiserkenntnis einer freien Marktwirtschaft und allgemeingültig.


Der Beitrag wurde bearbeitet von ChristianWien am 09.04.2012, 22:54 Uhr.
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